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Durch die Heirat ändert sich grundsätzlich auch Ihre Lohnsteuerklasse. Wenn nur ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht, wechselt dieser im Regelfall von Lohnsteuerklasse I nach III. Beziehen beide Ehegatten Arbeitslohn, werden sie im Regelfall entweder beide in die Lohnsteuerklasse IV oder einer in Klasse III und der andere in Klasse V eingestuft.
Zudem besteht die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination IV/ IV mit Faktor zu wählen. Weitere Einzelheiten zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2011 entnehmen Sie bitte dem gleichlautenden "Aktuellen Tipp" auf den Internetseiten des Finanzministeriums Baden-Württemberg.
Namensänderungen sollten in die Lohnsteuerkarte beziehungsweise Ersatzbescheinigung eingetragen werden.
Wenn beide Ehepartner berufstätig sind, sind bei einem Wechsel der Steuerklassen die Lohnsteuerkarten beziehungsweise Ersatzbescheinigungen beider Ehegatten vorzulegen.
das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt
Durch die Heirat hat sich Ihre Steuerklasse und eventuell Ihr Name geändert und stimmt nicht mehr mit dem auf der Lohnsteuerkarte beziehungsweise der Ersatzbescheinigung ausgewiesenen Namen überein.
Sie müssen bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Änderung beziehungsweise auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten stellen. Verwenden Sie hierzu bitte den dort oder auch unter www.formulare-bfinv.de (Steuern/Lohnsteuer) erhältlichen Vordruck "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten".
Es entstehen keine Gebühren oder sonstige Kosten.
Ein Steuerklassenwechsel oder die Anwendung des Faktorverfahrens im Laufe des Jahres 2011 kann in der Regel nur einmal, und zwar spätestens bis zum 30. November 2011, beantragt werden.
Auskünfte erteilt das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen.
Nähere Informationen über die Lohnsteuerklassen und die Steuerklassenwahl finden Sie auch auf den Internetseiten des Finanzministeriums Baden-Württemberg in der Reihe "Aktuelle Tipps".
§ 39 Einkommensteuergesetz (EStG) (Lohnsteuerkarte)
Finanzamt Aalen
Bleichgartenstr. 17
73431 Aalen
Fon: 07361/9578-0 (Zentrale)
Fax: 07361/9578-440
E-Mail: poststelle@fa-aalen.bwl.de
Sprechzeiten:
Bitte rufen Sie die aktuellen Öffnungszeiten des Service Center auf der o.g. Homepage des Finanzamts ab.