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Lohnsteuerkarte - Änderung des Namens und der Lohnsteuerklasse

Durch die Heirat ändert sich grundsätzlich auch Ihre Lohnsteuerklasse. Wenn nur ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht, wechselt dieser im Regelfall von Lohnsteuerklasse I nach III. Beziehen beide Ehegatten Arbeitslohn, werden sie im Regelfall entweder beide in die Lohnsteuerklasse IV oder einer in Klasse III und der andere in Klasse V eingestuft.

Zudem besteht die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination IV/ IV mit Faktor zu wählen. Weitere Einzelheiten zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2011 entnehmen Sie bitte dem gleichlautenden "Aktuellen Tipp" auf den Internetseiten des Finanzministeriums Baden-Württemberg.

Namensänderungen sollten in die Lohnsteuerkarte beziehungsweise Ersatzbescheinigung eingetragen werden.

Wenn beide Ehepartner berufstätig sind, sind bei einem Wechsel der Steuerklassen die Lohnsteuerkarten beziehungsweise Ersatzbescheinigungen beider Ehegatten vorzulegen.

Generelle Zuständigkeit:

das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt

Voraussetzungen:

Durch die Heirat hat sich Ihre Steuerklasse und eventuell Ihr Name geändert und stimmt nicht mehr mit dem auf der Lohnsteuerkarte beziehungsweise der Ersatzbescheinigung ausgewiesenen Namen überein.

Unterlagen:

  • Lohnsteuerkarte beziehungsweise Ersatzbescheinigung (wenn beide Ehegatten von der Änderung betroffen sind, beide Lohnsteuerkarten beziehungsweise Ersatzbescheinigungen)
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder Eheurkunde

Ablauf:

Sie müssen bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Änderung beziehungsweise auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten stellen. Verwenden Sie hierzu bitte den dort oder auch unter www.formulare-bfinv.de (Steuern/Lohnsteuer) erhältlichen Vordruck "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten".

Kosten:

Es entstehen keine Gebühren oder sonstige Kosten.

Frist:

Ein Steuerklassenwechsel oder die Anwendung des Faktorverfahrens im Laufe des Jahres 2011 kann in der Regel nur einmal, und zwar spätestens bis zum 30. November 2011, beantragt werden.

Sonstiges:

Auskünfte erteilt das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen.

Nähere Informationen über die Lohnsteuerklassen und die Steuerklassenwahl finden Sie auch auf den Internetseiten des Finanzministeriums Baden-Württemberg in der Reihe "Aktuelle Tipps".

Rechtsgrundlage:

§ 39 Einkommensteuergesetz (EStG) (Lohnsteuerkarte)

Zuständige Behörden:

Finanzamt Aalen
Bleichgartenstr. 17
73431 Aalen
Fon: 07361/9578-0 (Zentrale)
Fax: 07361/9578-440
E-Mail: poststelle@fa-aalen.bwl.de

Sprechzeiten:
Bitte rufen Sie die aktuellen Öffnungszeiten des Service Center auf der o.g. Homepage des Finanzamts ab.

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