Für den Reiseverkehr mit Heimtieren wie Hunde, Katzen und Frettchen gelten strenge Anforderungen. Ziel ist es, die Einschleppung von Tollwut zu vermeiden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich schon vor Antritt der Reise gründlich über die bestehenden Regelungen der verschiedenen Reiseländer informieren.
Tiere, die die geforderten Bestimmungen nicht erfüllen, müssen auf Kosten des Halters, der sie einführt, in das Herkunftsland zurückgeschickt oder für die Dauer von angeordneten Maßnahmen kostenpflichtig in amtlicher Quarantäne untergebracht werden. Bei einem entsprechenden Krankheitsverdacht ist sogar die Tötung zulässig.
Die Anforderungen im Reiseverkehr mit Heimtieren sind abhängig vom jeweiligen Reiseland.
Unterschieden wird unter anderem zwischen
In der Regel benötigen Sie für Ihr Heimtier:
Hinweis: Weitere Auskünfte über die Anforderungen, die für die Einfuhr von Heimtieren in Drittländer (Nicht-EU-Länder) gelten, müssen Sie vor Reisebeginn rechtzeitig bei der jeweiligen Botschaft einholen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen unteren Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt).
Das Veterinäramt finden Sie,
Darüber hinaus bieten viele Kleintierpraxen ihre Unterstützung an.
Hinweis: keine Einfuhrgenehmigungen für Welpen unter 15 Wochen, da jüngere Heimtiere keinen wirksamen Tollwut-Impfschutz haben können.
Bei Flugreisen können Sie mit Ihrem Heimtier in Baden-Württemberg nur über die Eingangskontrollstelle des Flughafens Stuttgart mit dem Flugzeug einreisen.
Wie Sie einen Heimtierausweis beantragen können, erfahren Sie in der Leistungssbeschreibung "Heimtierausweis (Pet Passport)".
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße
41
73430
Aalen
Telefon: 07361 503-0
Fax: 07361 503-477
info(@)ostalbkreis.de
Sprechzeiten:
Sämtliche Öffnungszeiten unserer Dienststellen finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Ostalbkreis
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ihn am 11.09.2019 freigegeben.