Gemeinde Rosenberg

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Gebührenliste/Gültigkeitsdauer/Bearbeitungsdauer

Personalausweis:

 

bis zum 24. Lebensjahr ( 6 Jahre gültig)

22,80 €

ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig)

37,00 €

Vorläufiger Personalausweis ( 3 Monate gültig)

10,00 €

 

 

Reisepass:

 

32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr ( 6 Jahre gültig)

37,50 €

32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig)

60,00 €

48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr ( 6 Jahre gültig)

59,50 €

48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig)

82,00 €

Express 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr ( 6 Jahre gültig)

69,50 €

Express 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig

92,00 €

Express 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr ( 6 Jahre gültig)

91,50 €

Express 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig)

114,00 €

Vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig)

26,00 €

Unzuständige Behörde / außerhalb Dienstzeit

doppelte Gebühr

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen, Verlängerungen sind nicht mehr möglich. Falls Sie kurzfristig Ausweisdokumente benötigen, besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines Express-Passes (Ausstellung ca. 1 Woche).

Um Grenzprobleme zu vermeiden, muss der Personalausweis/Reisepass gültig sein.

Bitte beachten Sie dabei, dass nicht in jedes Land die Einreise mit Personalausweis oder einem vorläufigen Reisedokument möglich ist. In diesen Fällen ist ein gültiger Reisepass erforderlich. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, welche Papiere an Ihrem Reiseziel notwendig sind. Dies erfahren Sie über Ihr Reisebüro oder im Internet unter: www.auswaertiges-amt.de.
Beachten Sie bitte auch, dass das Reisedokument in manchen Ländern noch eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten haben muss!

Das Bürgeramt darf Ihnen über die Einreisebestimmungen keine Auskünfte geben!

Der Personalausweis - Meine wichtigste Karte

Wie funktioniert der neue Personalausweis, welche Vorteile bietet er und wie er Ihre persönlichen Daten schützt. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/BMI24034_flyer-onlineausweis.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet über: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/startseite/startseite-node.html

Online-Ausweisfunktion (PIN-Rücksetzung / Aktivierung)

Sie können Ihren Online-Ausweis nach wie vor im Bürgerbüro kostenfrei aktivieren lassen und Ihren PIN neu setzen.

Informationen zum Online-Ausweis finden Sie hier: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/online-ausweisen-node.html

Reisepass

Der deutsche Reisepass ist als einer der fälschungssichersten Pässe weltweit anerkannt bei Einreise in über 170 Staaten. Insbesondere die Sicherheitsmerkmale sind auch in den kommenden zehn Jahren gesichert.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesministerium des Innern unter: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html

Antragstellung der Ausweisdokumente

- Persönliches Erscheinen des Antragstellers

Der Antragsteller muss wegen der zu leistenden Unterschrift und der Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich erscheinen.
Das Mitnehmen des Antragsformulars ist nicht möglich!

- Es ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorzulegen

- Aktuelles Ausweisdokument

- ggf. sind auch Nachweise über eine Namensänderung oder die

Staatsangehörigkeit erforderlich (ORIGINALE)

- Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten (Bar/EC-Karte)

Kinder/Jugendliche:

  • Bei der Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren ist die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Bei der Beantragung eines Reisepasses bis zum 18. Lebensjahr ist die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten erforderlich.

Die entsprechenden Formulare können vorab im Bürgeramt abgeholt, nach persönlicher Antrage auch zugestellt, werden.

Unabhängig vom Alter des Kindes Kinder wird seit 2024 ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt und mit einem biometrischen Lichtbild versehen.

Zu beachten ist, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Hat sich das Aussehen des Kindes verändert und ist auf dem Lichtbild nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke genommen werden und
ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift erforderlich.

Abholstatus Ausweisdokument

Hier können SIe den aktuellen Status Ihres Ausweisdokumentes abrufen.

Abholung der Ausweisdokumente

Wenn Sie uns bei Antragstellung eine E-Mail-Adresse oder eine Handynummer hinterlassen, erhalten Sie eine direkte Information (SMS/E-Mail) über die Abholung im Bürgeramt.

Die Aushändigung der Dokumente kann nur unter Vorlage der alten Ausweispapiere erfolgen. Die Abholung kann auch durch eine andere Person (jedoch nur mit Vollmacht) erfolgen. Die bevollmächtigte Person hat sich mit einem Ausweisdokument auszuweisen.

Hierzu beachten Sie bitte die Öffnungszeiten des „Bürgeramts Rosenberg”.