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Anmeldungen zur Eheschließung sind maximal sechs Monate vor der Eheschließung beim Standesamt Rosenberg möglich.
Sie müssen Ihre Eheschließung bei dem Standesamt anmelden, bei dem Sie, Ihre Partnerin oder Ihr Partner einen Wohnsitz haben.
Bitte melden Sie Ihre Eheschließung gemeinsam an. Ist eine oder einer von Ihnen aus einem wichtigen Grund verhindert, so kann die Partnerin oder der Partner eine Vollmacht mitbringen
Wir bitten darum, rechtzeitig beim Standesamt Rosenberg (telefonisch unter 07967-9000-0) einen Termin verbindlich reservieren zu lassen.
Samstagstrauungen werden an einem Samstag im Monat Mai / Juli / September, nur nach Rücksprache, in unserem Rosengarten angeboten.
Selbstverständlich werden auch wochentags zu den üblichen Dienstzeiten Trauungen durchgeführt.
Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen:
Zusätzlich wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist
Bei im Ausland geschiedener Ehe ist vorab ein persönliches Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig.
Zusätzlich, wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist
Zusätzlich, wenn ein Partner die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung erworben hat
Hinweis: Ob darüber hinaus im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt geklärt werden.
Fremdsprachige Urkunden müssen Sie von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt vorlegen.
Hinweis: Wenn ein Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, melden Sie sich bitte frühzeitig beim Standesamt. Die Prüfung ausländischer Urkunden kann hier bis zu
9 Monate oder länger dauern.
Trauzeugen sind nicht mehr nötig. Sie können aber bis zu zwei Zeugen benennen.
Liegt kein Ehehindernis vor, wird ein Termin für die "Anmeldung zur Eheschließung" vereinbart. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit. Danach ist eine erneute Anmeldung
der Eheschließung erforderlich.
Die Erklärung über den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft ist beim zuständigen Wohnsitzstandesamt persönlich zur Niederschrift abzugeben.
Für Kinder unter 14 Jahren erklären die personensorgeberechtigten Eltern den Austritt.
Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, ist die Einwilligung des Kindes erforderlich.
Kinder über 14 Jahre erklären ihren Kirchenaustritt selbst.
Wirksamkeit
Der Kirchenaustritt wird sofort mit der Abgabe der Erklärung wirksam.
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats.
Benötigte Unterlagen
Gebühr: 40 €
Terminvereinbarung
Es muss beim Standesamt (telefonisch 07967-9000-0), ein Termin vereinbart werden.