Gemeinde Rosenberg

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Standesamtliche Trauung

Selbstverständlich werden auch wochentags zu den üblichen Dienstzeiten Trauungen durchgeführt.

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen:

  • gültige Personalausweise oder Reisepässe
  • sog. „erweiterte Meldebescheinigungen“ der Meldebehörde
    (nur bei Wohnorten außerhalb Rosenberg)
  • neu ausgestellter „beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen“ (Geburtsstandesamt), wenn Sie in Deutschland geboren wurden.
    Liegt Ihr Geburtsort im Ausland:
    erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Wohnsitzstandesamt, ob Ihre Geburtsurkunde überbeglaubigt werden muss.

Zusätzlich wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist

  • neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (Standesamt der letzten Ehe) mit Scheidungsvermerk oder Eintragung des Todes.

Bei im Ausland geschiedener Ehe ist vorab ein persönliches Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig.

Zusätzlich, wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist

  • neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des Kindes, ggf. Nachweis der gemeinsamen Sorge

Zusätzlich, wenn ein Partner die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung erworben hat

  • Einbürgerungs‐ bzw. Erwerbsurkunde

Hinweis: Ob darüber hinaus im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt geklärt werden.

Fremdsprachige Urkunden müssen Sie von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt vorlegen.

Hinweis: Wenn ein Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, melden Sie sich bitte frühzeitig beim Standesamt. Die Prüfung ausländischer Urkunden kann hier bis zu
9 Monate oder länger dauern.

Trauzeugen sind nicht mehr nötig. Sie können aber bis zu zwei Zeugen benennen.

Liegt kein Ehehindernis vor, wird ein Termin für die "Anmeldung zur Eheschließung" vereinbart. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit. Danach ist eine erneute Anmeldung
der Eheschließung erforderlich.

Kirchenaustritt

Die Erklärung über den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft ist beim zuständigen Wohnsitzstandesamt persönlich zur Niederschrift abzugeben.

Für Kinder unter 14 Jahren erklären die personensorgeberechtigten Eltern den Austritt.
Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, ist die Einwilligung des Kindes erforderlich.
Kinder über 14 Jahre erklären ihren Kirchenaustritt selbst.

Wirksamkeit
Der Kirchenaustritt wird sofort mit der Abgabe der Erklärung wirksam.
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • ggf. Geburts- bzw. Taufurkunde

Gebühr: 40 €

Terminvereinbarung
Es muss beim Standesamt (telefonisch 07967-9000-0), ein Termin vereinbart werden.