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Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinsamer Gutachterausschuss „Nördlicher Ostalbkreis“
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für die Gemeinde Rosenberg
zu den Stichtagen 31.12.2020 und 01.01.2022
Gemäß §196 Baugesetzbuch (BauGB), §12 Gutachterausschussverordnung (GuAVO), §13ff Immobilien¬wertermittlungs¬verordnung (ImmoWertV 2021) sowie der Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) hat der Gemeinsame Gutachterausschuss Nördlicher Ostalbkreis die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 sowie zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte (Richtwerteverzeichnis) zu den Stichtagen 31.12.2020 und 01.01.2022 werden in der Anlage zur vorliegenden Öffentlichen Bekanntmachung dargestellt sowie durch Bereitstellung im Internet unter www.ellwangen.de/bodenrichtwerte geführt.
Ergänzend sind die Bodenrichtwerte sowie die zeichnerische Darstellung der Bodenrichtwertzonen (Richtwertkarte) im zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg in automatisierter Form auf der Grundlage der amtlichen Geobasisdaten veröffentlicht. Dieses Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ ist im Internet unter
www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw
allgemein und kostenfrei abrufbar.
Das Richtwertverzeichnis sowie die Richtwertkarten können außerdem auf der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Nördlicher Ostalbkreis im Rathaus Ellwangen, Spitalstraße 4, Zimmer 136, 73479 Ellwangen (Jagst) eingesehen werden.
Ellwangen (Jagst), 31.05.2022
gez. Dipl.-Ing. Harry Burger
Vorsitzender des Gemeinsamen Gutachterausschusses Nördlicher Ostalbkreis
Anlage:
Tabelle: Feststellung der Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 und zum 01.01.2022