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Hier haben wir Ihnen eine Übersicht mit Informationen zu Steuern, Gebühren und Beiträgen zusammengestellt.
Es gelten die in den entsprechenden Satzungen festgelegten Gebühren-, Beitrags- und Steuersätze.
bis 31.12.2024:
Hebesatz Grundsteuer A: 305 v.H. (Landwirtschaft)
Hebesatz Grundsteuer B: 305 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer: 320 v.H.
ab 01.01.2025:
Hebesatz Grundsteuer A: 630 v.H. (Landwirtschaft)
Hebesatz Grundsteuer B: 445 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer: 320 v.H.
Hebesatzsatzung (Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer) vom 21.10.2024
Ersthund | 60 €/Jahr |
jeder weitere Hund | 120 €/Jahr |
Zwinger (Zucht) | 30 €/Jahr |
Kampfhund | 600 €/Jahr |
jeder weitere Kampfhund | 1.200 €/Jahr |
Wasserverbrauchsgebühr
1,81 EUR/m³ + 7 % USt
Grundgebühr
Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben.
Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:
Nenndurchfluss (Qn) 2,5 3,5 6 10 15 m³/h
Dauerdurchfluss (Q3) 4 6,3 10 16 25 m³/h
€/Monat 2,00 3,16 5,00 8,00 12,50 + 7 % USt
Wasserversorgungssatzung
Anzeige Eigentumswechsel Wasser und Abwasser
Verbrauchsgebühren nach der gesplitteten Abwassergebühr
3,55 EUR/m³ Schmutzwassergebühr
0,50 EUR/m² Niederschlagswassergebühr
Abwassersatzung
Erhebungsbogen und Merkblatt für Niederschlagswasser
Wasserversorgungsbeitrag
Beitragsmaßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 29) mit dem Nutzungsfaktor (§ 30).
Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche (§ 28) 2,04 EUR zzgl. 19% Umsatzsteuer.
Wasserversorgungssatzung
Abwasserbeitrag
Der Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 26) mit dem Nutzungsfaktor (§ 27).
Der Abwasserbeitrag setzt sich aus folgenden Teilbeiträgen je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche (§ 25) zusammen:
1. für den öffentlichen Abwasserkanal: 2,60 EUR
2. für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks 1,00 EUR
Abwassersatzung
Erschließungsbeitrag für Anbaustraßen und Wohnwege
Die Gemeinde Rosenberg erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe der Erschließungsbeitragssatzung für öffentliche Anbaustraßen und Wohnwege.
Erschließungsbeitragssatzung