Gemeinde Rosenberg

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Übersicht

Hier haben wir Ihnen eine Übersicht mit Informationen zu Steuern, Gebühren und Beiträgen zusammengestellt.
Es gelten die in den entsprechenden Satzungen festgelegten Gebühren-, Beitrags- und Steuersätze.

Grund- und Gewerbesteuer

Hebesatz Grundsteuer A: 305 v.H. (Landwirtschaft)
Hebesatz Grundsteuer B: 305 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer: 320 v.H.

Hundesteuer

Hundesteuersatzung

Hinweise zur Hundesteuer

Hundesteuer An- und Abmeldung

Ersthund60 €/Jahr
jeder weitere Hund120 €/Jahr
Zwinger (Zucht)30 €/Jahr
Kampfhund600 €/Jahr
jeder weitere Kampfhund1.200 €/Jahr

Wassergebühren

Wasserverbrauchsgebühr
1,81 EUR/m³ + 7 % USt

Grundgebühr
Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben.
Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:
Nenndurchfluss (Qn)         2,5      3,5          6             10           15 m³/h
Dauerdurchfluss (Q3)         4         6,3          10           16           25 m³/h
€/Monat                                 2,00    3,16       5,00       8,00      12,50  + 7 % USt

Wasserversorgungssatzung
Anzeige Eigentumswechsel Wasser und Abwasser

Abwassergebühren

Verbrauchsgebühren nach der gesplitteten Abwassergebühr
3,55 EUR/m³ Schmutzwassergebühr
0,50 EUR/m² Niederschlagswassergebühr

Abwassersatzung
Erhebungsbogen und Merkblatt für Niederschlagswasser

Beiträge

Wasserversorgungsbeitrag
Beitragsmaßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 29) mit dem Nutzungsfaktor (§ 30).
Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche (§ 28) 2,04 EUR zzgl. 19% Umsatzsteuer.
Wasserversorgungssatzung

Abwasserbeitrag
Der Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 26) mit dem Nutzungsfaktor (§ 27).
Der Abwasserbeitrag setzt sich aus folgenden Teilbeiträgen je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche (§ 25) zusammen:
1. für den öffentlichen Abwasserkanal: 2,60 EUR
2. für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks 1,00 EUR
Abwassersatzung

Erschließungsbeitrag für Anbaustraßen und Wohnwege
Die Gemeinde Rosenberg erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe der Erschließungsbeitragssatzung für öffentliche Anbaustraßen und Wohnwege.
Erschließungsbeitragssatzung