Gemeinde Rosenberg

Seitenbereiche

Seite durchsuchen

Seiteninhalt

Bürgermeisterwahl am 26. April 2026

 

Die Wahl findet statt am Sonntag, dem 26. April 2026. Eine evtl. erforderlich werdende Stichwahl findet am Sonntag, den 17. Mai 2026 statt.

Hier können Sie das Wahlergebnis abrufen, sobald es feststeht:
Bürgermeisterwahl Rosenberg - Wahlergebnis

Termine und Fristen

Wichtige Termine und Fristen:

  • Zustellung der Wahlbenachrichtigungen ab ca. 21.03.2026 bis spätestens 05.04.2026
  • Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis 05.04.2026 möglich
  • Einspruch gegen das Wählerverzeichnis vom 06.04.2026 bis 10.04.2026 möglich
  • Erteilung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen nach Zustellung der Stimmzettel, voraussichtlich ab 07.04.2026 bis zum 24.04.2026, 18 Uhr; während der Öffnungszeiten montags bis freitags im Einwohnermeldeamt im Rathaus
  • Wenn die beantragten Unterlagen nicht zugegangen oder verloren gegangen sind, ist

    • bis zum 25.04.2026, 12 Uhr,
    • bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis 26.04.2026, 15 Uhr

ein Antrag auf Ersatzausstellung des Wahlscheins möglich.

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code

Zur Bürgermeisterwahl am 26.04.2026 und einer eventuellen Stichwahl am 17.05.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 10 Abs. 1 Kommunalwahlordnung).

Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08136060 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.

Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Bitte beachten Sie die sehr kurze Frist für Versand und Rückversand von ca. 2,5 Wochen. Es besteht daher auch die Möglichkeit bei einer persönlichen Antragstellung im Rathaus von der Briefwahl vor Ort Gebrauch zu machen. Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig eingehen, bleibt selbstverständlich ebenso bestehen.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info(@)gemeinde-rosenberg.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, 07967/9000-0, info(@)gemeinde-rosenberg.de

Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 07.04.2026 versandt werden können.

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 26. April 2026

Die Bekanntmachung finden Sie HIER als PDF.

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 26. April 2026

Die Bekanntmachung finden Sie HIER als PDF.

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Die Bekanntmachung finden Sie HIER als PDF.

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

Gemeinde

Rosenberg

Landkreis

Ostalbkreis

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

Wegen des Ablaufs der Amtszeit des amtierenden Stelleninhabers wird die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde Rosenberg, Haller Straße 15, 73494 Rosenberg notwendig.

Die Wahl findet statt am Sonntag, dem 26. April 2026.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.

Eine erforderlich werdende Stichwahl findet statt am Sonntag, dem 17. Mai 2026.

Bei der Stichwahl ist gewählt, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.

Die Amtszeit des/der gewählten Bürgermeisters/Bürgermeisterin beträgt 8 Jahre.

Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

Wahlberechtigt sind die vorstehend genannten Personen auch dann, wenn sie in keiner Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben, sich am Wahltag aber seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde gewöhnlich aufhalten. Diese Wahlberechtigten werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen. Mit dem schriftlichen Antrag hat der Wahlberechtigte ohne Wohnung zu versichern, dass er bei keiner anderen Stelle in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder seine Eintragung beantragt hat oder noch beantragen wird. Außerdem hat er nachzuweisen, dass er bis zum Wahltag seit mindestens drei Monaten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde haben wird.

Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung (KomWO) beizufügen.

Vordrucke für diese Anträge und für die erforderlichen Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Rosenberg, Haller Straße 15, 73494 Rosenberg, Zimmer E.02 bereit.

Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt der genannten Erklärungen und eidesstattlichen Versicherung und Nachweisen – spätestens bis zum Sonntag 05.04.2026 beim Bürgermeisteramt Rosenberg, Haller Straße 15, 73494 Rosenberg eingehen.

Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 30 KomWO gilt entsprechend.

Rosenberg, den 13.03.2026

Bürgermeisteramt Rosenberg
gez. Josef Schips
1. stellvertretender Bürgermeister

Stellenausschreibung

Am 26.04.2026 findet die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Rosenberg statt.

Die Stelle wurde am 06.02.2026 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg öffentlich ausgeschrieben. Unter nachfolgendem Link kann die Stellenanzeige ebenfalls abgerufen werden.

Stellenausschreibung Bürgermeisterwahl.pdf