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Änderung der Corona Hauptverordnung aufgrund der Pandemiestufe 3
Ostalbkreis erlässt nach Erreichen des 7-Tage-Inzidenz-Wertes von 35 eine Allgemeinverfügung mit beschränkenden Maßnahmen
am 15. Juli 2020 um 19.00 Uhr in der Virngrundhalle
Die Mitarbeiterinen der STEG Stadtentwicklung GmbH haben zwischenzeitlich den Abend zusammengefasst und die Anregungen und Wünsche der Bürger aufgelistet.
(Stand 08.06.2020)
Angesichts der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie sah sich die Landesregierung zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung in der Pflicht, die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus zu erlassen (Corona-Verordnung). Nachfolgende Auflistungen dienen als ergänzende Auslegungshinweise für Zweifelsfälle der aktuell gültigen Corona-Verordnung.